Allgemeines Zivil- und Wirtschaftsrecht
Die Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine Erstberatung für Verbraucher beläuft sich danach auf EUR 190,00, im Fall der Erstellung von Gutachten auf maximal EUR 250,00. Hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer. Im Einzelfall kann auch ein anderes Honorar vereinbart werden. Bei der außergerichtlichen Vertretung gegenüber Dritten und in gerichtlichen Angelegenheiten wird die Vergütung entweder aus dem Gegenstands- bzw. Streitwert errechnet oder aber es werden sogenannte Betragsrahmengebühren erhoben, wie etwa in sozialrechtlichen Angelegenheiten.
Es besteht daneben auch die Möglichkeit, die Vergütung individuell pauschal oder nach Zeitaufwand zu vereinbaren.
Kontaktieren Sie in jedem Fall zuvor Ihre Rechtschutzversicherung –soweit Sie eine solche abgeschlossen haben – , da diese im Eintrittsfall oftmals ausschließlich die gesetzlichen Gebühren erstattet.
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